Egal, ob Urlaubs- oder Geschäftsreise – wird der geplante Flug annulliert, ist das mehr als ärgerlich. Immerhin bringt das oft nicht nur die Anreise, sondern bringt den kompletten Zeitplan durcheinander und verursacht Mehrkosten durch Verpflegung, zusätzliche Übernachtungen und andere Dinge. Welche Rechte Fluggäste in diesem Fall haben und worauf sie achten müssen, verraten wir im folgenden Artikel.
Selbst regeln oder den Profi ranlassen?
Natürlich kann sich der enttäuschte Fluggast um alle Belange auch selbst kümmern. Dazu gehören die Dokumentation von Wartezeiten und zusätzlich entstandenen Kosten, der anschließend folgende Schriftverkehr bis hin zur Beauftragung eines Anwaltes, wenn die Fluggesellschaft sich uneinsichtig zeigt. Mit Hilfe eines Profis geht es jedoch oft schneller, denn solche Unternehmen arbeiten täglich mit Problemen wie dem, dass der Flug annulliert wurde. Bei Airhelp wurde bereits über 16 Millionen Fluggästen bei diesem und anderen Problemen rund ums Fliegen geholfen: Von der großen Erfahrung, den kompetenten Mitarbeitern und Anwälten sowie der hohen Erfolgsquote können enttäuschte Urlauber und Geschäftsreisende also nur profitieren.
Und: Gezahlt werden muss die Unterstützung nur, wenn die Fluggesellschaft tatsächlich für den Ausfall entschädigt! Das ist vor allem bei komplizierteren Fällen sehr hilfreich. Also dann, wenn durch die Annullierung ein Folgeflug nicht wahrgenommen werden konnte. Aber auch, wenn durch die Stornierung der Rückflug entfällt und zusätzliche Übernachtungen fällig werden, weitere Urlaubstage genommen werden müssen oder ähnliches.
Welche Kosten kann man geltend machen?
Das hängt ganz davon ab, wie kurzfristig der Flug annulliert wurde. Geschieht das bereits mehrere Monate im Voraus, werden in vielen Fällen lediglich die Mehrkosten für einen anderen Flug übernommen. Aber auch die Bezahlung anderer Fortbewegungsmittel wie Bus, Bahn oder Fähre sowie dadurch entstandene Mehrkosten für zusätzliche Übernachtungen unterwegs sowie die Verpflegung während Wartezeiten können abgesetzt werden.
Wurde der Flug hingegen sehr kurzfristig storniert, winken laut EU-Recht Zusatzzahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro, um den Aufwand zu entschädigen. Dieses Geld erhält man oft nur, wenn Fachleute mit der Abwicklung beauftragt wurden. Denn diese wissen genau, was sie fordern dürfen und wie sie diese Forderung begründen.
Wichtig: Vor Ort Zeugen suchen
Reist der Fluggast allein, sollte er vor allem bei einer kurzfristigen Stornierung Wartezeiten, Zusatzkosten durch durch die Annullierung notwendig gewordene Verpflegung, Taxifahrten, Übernachtungen etc. dokumentieren. Dies kann durchaus einfach handschriftlich geschehen. Im Idealfall bittet man direkt vor Ort andere Fluggäste, als Zeugen zu fungieren. Das heißt, dass diese die Angaben bestätigen und mit Adresse auf dem Dokument vermerkt werden, falls es später zu Nachfragen kommt. Bei Reisegruppen kann hier der Reiseleiter einspringen.
Wann muss die Fluggesellschaft nicht zahlen?
Keinen Anspruch auf Entschädigung haben Fluggäste, wenn der Flug aufgrund von äußeren Umständen und ohne Verschulden der Airline annulliert wird. Muss ein Flug also witterungsbedingt abgesagt werden, oder aufgrund Personalmangels wegen plötzlicher Erkrankungen der Crew, hat der Kunde leider Pech gehabt.