Ein unachtsamer Augenblick, eine winzige Ablenkung, ein zu zögerliches Reagieren: Es braucht oftmals nur Bruchteile einer Sekunde, um einen Unfall im Straßenverkehr entstehen zu lassen. Ein Moment, der vielfach die Gedanken und Gefühle der Anwesenden lähmt. Dennoch gilt es gerade jetzt, schnell wieder zu klarem Verstand zu kommen. Nicht nur, weil es für einzelne Beteiligte um Leib und Leben gehen kann. Sondern auch, weil alle Einzelheiten des Hergangs für eine spätere Schadensregulierung oder ein juristisches Verfahren möglichst detailliert festgehalten werden müssen.
Die ersten Schritte bei einem Verkehrsunfall: Die Unfallstelle wird abgesichert
Sobald es zum Unfall kommt, stehen viele Betroffene unter einem leichten Schockzustand. Das Denken fällt jetzt nicht ganz leicht – umso wichtiger ist es, nun nicht in Panik zu verfallen, sondern die nachfolgend genannten Schritte im Kopf abzuspulen. Der Anfang sollte darin liegen, den Wagen zu verlassen, sich einen ersten Eindruck von der Gesamtlage zu verschaffen und dann den Unfallort abzusichern.
Handelt es sich um geringfügige Schäden, können die beteiligten Autos an den Straßenrand geschoben oder gefahren werden. Anderenfalls haben sie in ihrer Position zu verbleiben. Die Fahrer ziehen sich eine Warnweste an und betätigen an ihrem Gefährt den Warnblinker. Im Abstand von 150 bis 400 Metern zur Unfallstelle wird zudem ein Warndreieck aufgestellt.
Prüfen, ob Hilfeleistungen notwendig sind
Im zweiten Schritt geht es um die Bergung und die Erstversorgung der Verletzten. Eine Maßnahme, die viele Verkehrsteilnehmer vor erhebliche Probleme stellt – in der aber Sekunden über das Leben eines Menschen entscheiden können. Zu denken ist dabei nicht nur an offensichtlich schwerverletzte Personen mit stark blutenden Wunden oder eingeklemmten Gliedmaßen.
Mitunter können sich die Betroffenen gut fühlen, aber dennoch innerliche Schäden an Organen und Knochen erlitten haben. Insofern ist stets ein Notruf abzusetzen, in dessen Rahmen das weitere Vorgehen mit der Rettungsstelle besprochen wird. Im Regelfall wird jedoch zumindest ein Notfallwagen an die Unfallstelle geschickt, um eine professionelle Versorgung der Beteiligten gewährleisten zu können.
Der zweite Anruf gilt der Polizei
Ein häufig zu beobachtender Irrglaube besteht darin, dass der Anruf in der Rettungsstelle ausreicht – und dass von dort aus die Polizei automatisch verständigt wird. Sicherlich kann die Zentrale eine Information an die Ordnungshüter weiterleiten. Gerade bei leichteren Unfällen tut sie das aber nicht zwingend.
Ratsam ist es daher, dass sich zumindest ein Unfallbeteiligter auch mit der Polizei in Verbindung setzt, dort eine grobe Schilderung des Geschehens angibt und auf weitere Anweisungen wartet. Abermals gilt: In nahezu allen Fällen wird ein Einsatzwagen zum Ort des Unfalls kommen und dort ein erstes Protokoll aufnehmen. Sollte zu diesem Zeitpunkt bereits erkennbar sein, dass wenigstens eines der Autos Benzin oder Öl verliert, ist auch das der Polizei mitzuteilen – die dann von sich aus die Feuerwehr benachrichtigt.
Handybilder, Link vorschlagen & Co.: Die Dokumentation des Verkehrsunfalls beginnt
Meist ergibt sich für die Anwesenden nun die eine oder andere Minute, in der sie sich um sich selbst und den Unfall kümmern können. Zeit genug, Fotos anzufertigen, nach Zeugen zu schauen und vielleicht bereits festzuhalten, wie sich der Unfallhergang aus subjektiver Sicht zugetragen hat. Egal, ob diese Ergebnisse zu Papier gebracht oder als Voice-Nachricht auf dem Handy gespeichert werden: Je ausführlicher und ins Detail gehend die Angaben ausfallen, desto relevanter sind sie später für die Rekonstruktion des Ablaufs.
Selbst scheinbar unwichtige Beobachtungen und Wahrnehmungen sollten daher nicht verschwiegen werden. Sind Zeugen anwesend, so ist auf einen Austausch der Kontaktdaten zu achten. Noch besser wäre es natürlich, wenn diese Personen zunächst am Unfallort verbleiben, um unmittelbar von der Polizei befragt werden zu können.
Einen eigenen Unfallbericht anfertigen
Üblicherweise sind mit den vorgenannten Schritten die Maßnahmen an der Unfallstelle beendet. Sind alle Daten ausgetauscht und erste Protokolle angefertigt worden, können sich die Beteiligten meist entfernen. Mögliche Verunreinigungen am Ort des Geschehens lässt die Polizei beseitigen. Ratsam ist es jetzt allerdings, die Fahrt nicht unbehelligt fortzusetzen, sondern möglichst schnell die eigene Wohnung, das Büro oder eine andere sichere und ruhige Räumlichkeit aufzusuchen.
Gerade die ersten Eindrücke, die noch frisch im Gedächtnis vorliegen, müssen innerhalb der ersten zwei Stunden festgehalten werden. Wer diese Frist verpasst, riskiert das Verblassen wertvoller Erinnerungen, die für einen späteren Gerichtsprozess oder die Frage der Haftung relevant sein dürften. Ebenso kann jetzt ein Arztbesuch erfolgen, um mögliche Verletzungen zu dokumentieren.
Die Meldung an den Versicherer erfolgt
Im abschließenden Schritt wird der eigene Versicherer über den Unfall informiert, um den Schaden abwickeln zu können. Er sollte mit Rat und Tat zur Seite stehen und etwa konkret mitteilen können, wie sich das weitere Vorgehen gestaltet oder welche Maßnahmen nun einzuleiten sind. Meist sendet er innerhalb der ersten beiden Tage einen Gutachter zum Betroffenen, um die Beschädigungen am Wagen zu protokollieren.
Es kann vorkommen, dass auch dabei nochmals eine Befragung des Unfallteilnehmers erfolgt – Versicherungen führen nicht selten eigene Ermittlungen durch. Sinnvoll ist es darüber hinaus, erste Reparaturen nicht eigenmächtig vorzunehmen oder das Auto dafür ohne das Wissen des Versicherers in die Werkstatt zu bringen. Anderenfalls können Regeln verletzt werden, die zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
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