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Arbeitszeugnis: Das sollten Arbeitnehmer wissen

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Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Beleg für Angestellte, dass sie bei einem Unternehmen beschäftigt waren, welche Aufgaben sie dort übernommen haben und wie ihre Arbeitsleistung bewertet wurde. Was man als Arbeitnehmer zum Thema Arbeitszeugnis wissen sollte und welche Rechte man hat, das erfährt man hier.

Das Arbeitszeugnis: Rechtliche Grundlagen

Der Anspruch auf das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses ist per Gesetz geregelt. Details dazu sind im § 630 des BGB festgehalten. Anspruch haben übrigens nicht nur Festangestellte mit einer Vollzeitstelle. Das Recht auf Ausstellung eines Zeugnisses besteht auch für Teilzeitkräfte, Minijobber, befristet Beschäftigte, Auszubildende und Praktikanten. Sie alle können ein Arbeitszeugnis anfordern und für Bewerbungen bei anderen Arbeitgebern nutzen. Für Arbeitnehmer ist es wichtig, dass sie bei ihrem Chef ein Arbeitszeugnis anfordern, denn auch wenn ein Rechtsanspruch darauf besteht, sind Unternehmen nicht zur automatischen Ausstellung verpflichtet.

Wer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wünscht, der muss das ebenfalls explizit anfordern, da sonst möglicherweise nur ein einfaches Arbeitszeugnis angefertigt wird. Auch muss das fertige Zeugnis nicht an den Arbeitnehmer zugestellt werden, sondern lediglich zur Abholung im Unternehmen bereitliegen. Eine Ausnahme davon besteht nur, wenn dem ehemaligen Angestellten die Abholung aufgrund besonderer Umstände nicht zugemutet werden kann.

Inhaltliche Aspekte beim Arbeitszeugnis

Es gibt einen grundsätzlichen Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis enthält nur die Eckdaten über das Beschäftigungsverhältnis. Dazu gehören der Zeitraum der Anstellung, die Berufsbezeichnung und die ausgeführten Tätigkeiten. In einem qualifizierten Arbeitszeugnis wird zusätzlich dazu auch die Arbeitsleistung des Angestellten bewertet. Dabei müssen die Formulierungen immer wohlwollend und wahrheitsgemäß ausfallen. Versteckte Hinweise auf mögliches Fehlverhalten oder Schwächen eines Arbeitnehmers sind im Arbeitszeugnis nicht zulässig.

Außerdem muss beim Erstellen eines Arbeitszeugnisses eine festgelegte Form eingehalten, das Dokument am Ende unterschrieben und auf stabilem Papier bereitgestellt werden. Die Übermittlung eines Arbeitszeugnisses in elektronischer Form ist nicht ausreichend.

Was tun bei fehlerhaftem Arbeitszeugnis?

Sollte man als Arbeitnehmer mit dem überreichten Arbeitszeugnis nicht zufrieden sein, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Nachbesserung oder vollständige Neuanfertigung. Das gilt vor allem dann, wenn fehlerhafte Angaben zur Tätigkeit, unzulässige Bewertungen der Arbeitsleistung oder Formfehler vorliegen. In diesem Fall muss ein Arbeitnehmer das Nachbessern der Fehler schriftlich bei seinem Arbeitgeber einfordern und bestenfalls eine Frist zur Überarbeitung setzen. Sollten daraufhin Differenzen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer entstehen, kann ein Rechtsbeistand bei der Durchsetzung der eigenen Interessen helfen. Sofern vorhanden, kann auch der Betriebsrat bei Problemen eingeschaltet werden.

Gut zu wissen: Das Zwischenzeugnis

Neben dem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis gibt es auch die Möglichkeit, ohne Kündigung ein Zwischenzeugnis beim Arbeitgeber anzufordern. Ein solches Zwischenzeugnis ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn sich ein Arbeitnehmer aktiv nach einem neuen Job umsehen möchte, ohne die alte Anstellung bereits gekündigt zu haben. Hilfreich kann ein Zwischenzeugnis auch dann sein, wenn ein befristeter Vertrag in wenigen Monaten ausläuft, Angestellte noch keine Zusage zu einer Verlängerung haben und sich deshalb zusätzlich auf andere Stellenausschreibungen bewerben. Für die Anfertigung von Zwischenzeugnissen gelten gesonderte Vorgaben. Es ist in jedem Fall sinnvoll, ein solches Zwischenzeugnis so früh wie möglich schriftlich zu beantragen.

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