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Baseballschläger im Auto: Ist das erlaubt?

Baseballschläger
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Baseball entwickelt sich in Deutschland gegenwärtig zu einer Trendsportart. Immer mehr Vereine bieten ihren Mitgliedern ein Training mit Schläger und Ball an, die Zahl der offiziellen Spiele steigert sich stetig.

Die Organisation in Klubs und Verbänden sowie in Ligen und Meisterschaften nimmt Jahr für Jahr konkretere Formen an. Doch auch rechtlich sind einige Hürden zu überspringen. Und sie betreffen nicht immer das Spiel an sich, sondern zugleich die damit verbundenen Fragestellungen. Ist etwa die Mitnahme eines Baseballschlägers erlaubt? Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, wenn das Sportgerät durch die Polizei im Auto entdeckt wird?

Transport im Auto: Ist der Baseballschläger eine Waffe?

Leider hat der Baseballschläger in den letzten Jahren auch traurige Bekanntheit erlangt. So wird er oft im Rahmen von Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit eingesetzt. Das aus massivem Holz oder Aluminium gefertigte Gerät dient dabei nicht immer nur der Selbstverteidigung. Darum ist es verständlich, dass die Polizisten einen solchen Schläger nicht ignorieren können, wenn sie ihn während der Verkehrskontrolle in einem Auto finden.

Ob sie ihn damit aber auch als Waffe einschätzen dürfen, wäre eine andere Frage. Was eine Waffe ist, regelt Paragraf 1 des Waffengesetzes. Demnach kommt als Waffe in Betracht, was die Angriffs- und Verteidigungsfähigkeit eines Menschen herabsetzen kann. Das mag auf den Baseballschläger zutreffen – würde aber gleichfalls für Regenschirme, Handtaschen und andere Gegenstände gelten.

Kennzeichnung als Sportgerät?

Demgegenüber sind die Regularien des Baseballsports zu beachten. Sie bestimmen eindeutig, wie die Beschaffenheit eines Baseballschlägers gestaltet sein muss, um als offizielles Spielgerät zu gelten. Ähnlich wäre übrigens mit dem Tennis- oder dem Eishockeyschläger zu verfahren: Hilfsmittel, die der Ausübung eines Sportes oder eines Spieles dienen, können nicht gleichfalls eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes sein – auch wenn sie im Kampf beträchtliche Vorteile bieten mögen.

Doch Vorsicht, ein Sportgerät kann stets zur Waffe umfunktioniert werden. Etwa durch Modifikationen. Das Einkürzen oder Erweitern der Länge des Schlägers, das Anbringen von scharfen und spitzen Bestandteilen, das Verändern der Form oder das Einfügen von zusätzlichen Gewichten wäre nicht mit den Regeln des Spiels vereinbar – und könnte eine Waffe entstehen lassen.

Baseballschläger im Kofferraum
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Welchen Einfluss hat der Ablageort?

Die Erfahrungen zeigen indes, dass die Ordnungshüter eine solche Abwägung zwischen Sportgerät und Waffe nicht immer vor Ort vornehmen – sondern sie den Baseballschläger vielfach direkt einziehen und damit ein Ermittlungsverfahren in Gang setzen. Das gilt vor allem dann, wenn der Schläger griffbereit in der Fahrerkabine aufgefunden wird. Etwa unter dem Fahrer- oder dem Beifahrersitz sowie auf und unter der Rückbank. Kaum Probleme wird der Baseballschläger dagegen auslösen, wenn er im Kofferraum abgelegt wurde.

Ebenso wäre zu unterscheiden, ob das Spielgerät in einer Tasche aufbewahrt wird oder frei herumliegt. Auch dem Besitzer des Wagens gilt ein kritischer Blick: Ist er als Gewalttäter bereits auffällig geworden, dürfte ein unter dem Fahrersitz platzierter Baseballschläger für das Einleiten eines Ermittlungsverfahrens wegen des Mitführens einer potenziellen Waffe ausreichen.

Baseballschläger im Auto: Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?

Im Regelfall bleibt der Autofahrer unbehelligt, wenn er glaubhaft nachweisen kann, dass es sich bei dem Baseballschläger um ein Sportgerät handelt. Ähnlich sollte in einem Ermittlungsverfahren agiert werden: Hier wird der Beschuldigte einen Anhörungsbogen erhalten. Ihn sollte er ausfüllen – gleichfalls mit der Argumentation, dass der Schläger ein Sportgerät und somit keine Waffe darstellt.

Nachvollziehbar ist das immer dann, wenn neben dem Baseballschläger auch die im Spiel verwendeten Handschuhe, Bälle und Kleidungsstücke aufgefunden wurden. Hier läge die Annahme nahe, es handelt sich um einen Sportler – egal, ob er seiner Tätigkeit professionell oder im Rahmen eines Hobbys nachgeht. Selbst wenn alle diese Gründe durch die Staatsanwaltschaft angezweifelt würden, stellt das Einleiten eines Strafverfahrens wegen des Mitführens eines Baseballschlägers in Deutschland eine Seltenheit dar.

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