Hobbys & Freizeit

Einen Verein gründen: Sieben Köpfe für die gemeinsame Sache

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Aktivitäten in der Gesellschaft von Gleichgesinnten zu unternehmen hat einen hohen Stellenwert. Zusammen zu trainieren, Musik zu machen oder sich sozial zu engagieren ist eine Freizeitbeschäftigung mit Mehrwert. Personen, die für die gleiche Sache brennen und regelmäßig aktiv sind, können einen Verein gründen. Einen Verein zu gründen ist viel einfacher, als man denkt. Für den Anfang benötigt es zwei Gründer, sieben Mitglieder, eine Satzung und einen Vorsitzenden.

Wenige Formalitäten später hat der eingetragene Verein die Verbundenheit der Mitglieder besiegelt und es kann an die praktische Umsetzung der Zusammengehörigkeit gehen. Sportlich aktive Vereine können über einen Trikotsatz ihr gemeinschaftliches Ziel zeigen und gleichzeitig für neue Mitglieder werben. In allen Mannschaftssportarten wie Handball oder Fußball ist es selbstverständlich, dass sich die Mannschaft im Vereinstrikot zeigt. Wandergruppen, Lauftreffs, Triathleten und viele andere Aktive können von dem Werbeeffekt eines einheitlichen Trikots ebenfalls profitieren.

Vereine sind zeitgemäßer denn je

Vereinsleben gilt für viele Menschen als überholt. Zu spießig sind die Vorstellungen von Kleingartenvereinen mit strengen Regeln oder die Vorstellung, sich über Tierzucht auszutauschen. Vereine haben jedoch eine sehr wichtige Komponente und das ist die Gemeinschaft. In einem Verein können unkompliziert und niederschwellig Kontakte und Freundschaft geschlossen werden. Über die gemeinsamen Interessen fällt der Anfangskontakt leicht und die Treffen sind unkompliziert.

Vereine sind der Kitt in der Gesellschaft. Sie halten Menschen zusammen und erleichtern Neubürgern die Integration in eine Gemeinschaft. Für Kinder und Heranwachsende bietet sich im Sportverein die Möglichkeit, soziale Kontakte zu knüpfen, die über die über Kita und Schule hinausgehen. Das Wunderbare an einem Verein ist die Möglichkeit eines jeden Einzelnen, die Freizeitgestaltung in der Region zu gestalten und ein Angebot zu schaffen.

Der erste Schritt zum Verein

Die Gründungssitzung ist der Startpunkt für einen Verein. An der ersten Versammlung müssen mindestens 7 Gründungsmitglieder teilnehmen. Ziel der Versammlung ist die Gründung eines Vereins ohne einen gewinnorientierten Zweck. Alle Gründungsmitglieder müssen geschäftsfähig sein. Die Versammlung kann sich aus Privatpersonen und Unternehmen zusammensetzen. In der Gründungsversammlung wird die Satzung festgelegt und ein Vorstand gewählt.

In diesem Zuge wird auch der Name des Vereins festgelegt. Aus dem Namen sollte der Zweck des Vereins hervorgehen, er darf keine Markenrechte verletzen und er sollte sich von den bereits bestehenden Vereinen unterscheiden. Ein einprägsamer Name mit einem hohen Wiedererkennungswert ist wichtig, denn jeder Verein lebt von seinen Mitgliedern und die sollten nach der Gründung mehr werden.

Die Vereinssatzung erstellen

Die Satzung kann das Vereinsleben bis ins kleinste Detail regeln. Einige Punkte sind allerdings fest vorgegeben. Dazu gehören der Name, der Ort, der Mitgliedsbeitrag und die Regelungen für den Ein- und Austritt aus der Gemeinschaft. Weiterhin muss der Zweck des Vereins, die Gemeinnützigkeit, die Regelungen zum Eintrag des Vereins, zur Wahl des Vorstands und zur Beurkundung von Beschlüssen dargelegt werden. Letztlich muss die Einberufung von Versammlungen über die Satzung geregelt werden. Diese Punkte können individuell erweitert werden. Die Satzung kann eigenständig von den Gründungsmitgliedern erstellt werden und von einem Rechtsanwalt noch einmal auf ihre Vollständigkeit geprüft werden.

Die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt prüfen lassen

Gemeinnützige Vereine sind grundsätzlich steuerpflichtig. Nach einer Prüfung vonseiten des Finanzamtes und der Bestätigung der Gemeinnützigkeit sind eine Befreiung von der Steuerpflicht oder Vorteile bei den steuerlichen Abgaben möglich. Die Gemeinnützigkeit wird regelmäßig überprüft.

Eintrag ins Vereinsregister

Der gewählte Vorstand ist für die Eintragung ins Vereinsregister zuständig. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen. Immer vorgelegt werden müssen das von allen Gründungsmitgliedern unterschriebene Protokoll der Gründungsversammlung und die Satzung. Im Anschluss erhält der Vorstand einen Registerauszug. Der letzte Schritt ist die Eröffnung eines Bankkontos für den Verein und die Übersendung von Kontodaten und Register an das zuständige Finanzamt.

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