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Pflegehelferin ohne Ausbildung: Ungelernt sofort durchstarten?

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Noch immer suchen ambulante Pflegedienste und Seniorenheime händeringend nach tatkräftiger Unterstützung. Verantwortlich ist zum einen der demografische Wandel – die Überalterung der Gesellschaft. Zum anderen trauen sich viele die anspruchsvolle Arbeit am Menschen nicht zu. Dies ermöglicht auch Quereinsteigern die Möglichkeit, als Pflegehelferin zu arbeiten. Dabei ist man als ungelernte Kraft streng genommen kein Pflegehelfer, sondern nur ein Helfer in der Pflege. Eine wichtige Unterscheidung, denn wer eine Ausbildung absolviert hat, der darf sich auch mehr Verantwortung und ein höheres Gehalt einstellen.

Pflegehelferin ohne Ausbildung: Welche Tätigkeiten darf eine ungelernte Fachkraft ausführen?

Frauen sind insbesondere in der ambulanten Pflege stärker gefragt als Männer. Dies liegt daran, dass die meisten pflegebedürftigen Menschen Frauen sind und sich ungern von Männern versorgen lassen. Aus diesem Grund werden auch Quereinsteiger gesucht, die dem Fachpersonal zuarbeiten. Letzteres ist qualifiziert und berechtigt, kleine medizinische Aufgaben zu übernehmen. Dazu gehört etwa der Umgang mit Spritzen oder aber die Verabreichung von Arzneimitteln. Andere Hilfskräfte entnehmen Arbeiten, welche das Stammpersonal entlasten können. Diese umfassen alle Tätigkeiten, die dem Patienten bei der Bewältigung des Alltags helfen:

  • Einkäufe oder Botengänge werden erledigt
  • Essen wird angerichtet und angereicht
  • Unterstützung beim An- und ausziehen
  • Hilfe bei der Körperhygiene wie Zähneputzen, Duschen oder Baden
  • Wechseln und Waschen von Bettwäsche

Der Gesetzgeber hat bei der Ausgestaltung der rechtlichen Vorgaben großen Wert darauf gelegt, dass vulnerable Menschen ein besonderes Schutz gewährt wird. So ist das Messen des Blutdrucks auch ungelernten Kräften erlaubt. Die Grenze wird dort gezogen, wo Fehlverhalten schwerwiegende gesundheitliche Konsequenzen nach sich zieht. Natürlich ist es deshalb auch nicht erlaubt, dass die ungelernte Pflegehelferin medizinische Apparate wie etwa Beatmungsmaschinen bedient oder einstellt.

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Was sind die Voraussetzungen, um in der Pflege zu arbeiten?

Wer sich für einen Quereinstieg in die Pflege entscheidet, der leistet einen wertvollen Dienst. Doch nicht jeder ist gleichermaßen gut geeignet. So sollten einige charakterliche Eigenschaften vorhanden sein. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass eine hohe Stresstoleranz von höchster Bedeutung ist. Als Helfer in der Pflege wird von einem erwartet, zügig zu arbeiten und gleichzeitig Menschlichkeit zu beweisen. Stets sieht man sich mit Krankheit, Sterben und Tod konfrontiert – eine nicht zu unterschätzende psychische Belastung.

Darüber hinaus ist die tägliche Arbeit auch körperlich fordernd. Nicht ohne Grund ist ein ärztliches Attest vorgeschrieben, welches die Eignung dokumentiert. Der Besuch beim Arzt ist auch deshalb wichtig, da Menschen mit geschwächtem Immunsystem nicht in Kontakt mit Menschen kommen sollen, die unter einer chronischen, infektiösen Krankheit leiden. Eine weitere gesetzliche Verpflichtung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Hygienekurs. Wer in der ambulanten Pflege arbeiten möchte, benötigt zudem einen gültigen Pkw-Führerschein, um die Kunden anfahren zu können.

Welche fachlichen Qualifizierungen müssen gegeben sein?

Im Grunde bedarf es keinerlei spezieller Qualifizierung, um einfache Hilfsarbeiten zu leisten. In der Praxis kann es jedoch hilfreich sein, zumindest den „Basiskurs Pflege“ absolviert zu haben. Dieser umfasst rund 200 Lehrstunden und wird als Kurs von verschiedenen Trägern wie dem DRK angeboten. Dabei lernen Interessenten Grundlegendes zur Hygiene, Pflegeplanung, Dokumentation, Sterbebegleitung, Ernährung und vieles mehr. Die Kosten von 600 bis 1700 € werden von der Agentur für Arbeit zu 100 % erstattet, falls eine Berechtigung vorliegt. So bietet sich der Beruf als ungelernte Pflegehelferin als Möglichkeit an, aus Hartz 4 zu entkommen.

Wer möchte, kann noch eine Fortbildung zum Betreuungsassistenten draufsatteln. Dies qualifiziert dazu, auch demente Menschen fachgerecht zu betreuen. Auch wer seine Eltern daheim pflegen möchte, kann von einem solchen Kurs immens profitieren. Das wichtigste Argument ist jedoch, dass gute Pflegedienste die Absolvierung des „Basiskurs Pflege“ als Voraussetzung für eine Beschäftigung ansehen. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, denn wer Fachkenntnisse besitzt, kann sofort anfangen zu arbeiten – ohne angelernt zu werden.

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Lohnt sich die Ausbildung zur Pflegefachkraft?

Wer eine mehrjährige Ausbildung scheut, der kann auch durch eine relativ kurze Ausbildung seine Verdienstmöglichkeit stark erhöhen. Dies liegt daran, dass dann der tariflich vereinbarte Mindestlohn in der Pflege von 10,35 bzw. 11,85 € (Ost/West) gezahlt werden muss. Hierfür muss der Beschäftigte eine Lehre von mindestens einem Jahr durchlaufen haben. Ein weiterer Vorteil besteht in der Möglichkeit, sich die Lehrzeit anrechnen zu lassen. Wer sich später dazu entscheidet, staatlich geprüfte Pflegefachkraft zu werden, muss nur noch 2 zusätzliche Jahre die Schulbank drücken. Zudem ist der Weg über die Schulung zum Pflegehelfer auch eine Möglichkeit, selbst ohne Mittlere Reife im Pflegebereich Karriere zu machen.

Der Pflegemindestlohn für dreijährig ausgebildete Fachkräfte liegt übrigens bei 15 € in der Stunde und hebt sich damit deutlich von der Bezahlung ungelernter Kräfte ab. Wer eine Beschäftigung in Vollzeit mit gutem Auskommen anstrebt, für den geht der Weg an einer 3-jährigen Ausbildung nicht vorbei.

Pflegehelferin ohne Ausbildung: Unser Fazit

Wer in den Beruf als Pflegerin reinschnuppern möchte, für den ist die Arbeit als Helfer in der Pflege genau richtig. Ohne eine langwierige Ausbildung zu absolvieren, kann man sofort mit der Arbeit beginnen. In manchen Fällen wird jedoch die Absolvierung des Pflegebasiskurses verlangt. Wer ein Sprungbrett aus Hartz 4 sucht, bekommt diesen via Bildungsgutschein finanziert. In jedem Fall sollte man sich jedoch der relativ geringen Verdienstmöglichkeiten bewusst sein. Ungelernte Kräfte erhalten selten mehr als den gesetzlichen Mindestlohn, der noch unterhalb des Pflegemindestlohns liegt.

Deshalb macht es Sinn, vor dem Quereinstieg seine Karriere im Pflegebereich gut zu planen. Mit einer Teilzeitbeschäftigung als ungelernte Pflegehelferin wird man seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Nach einer ordentlichen Ausbildung von 3 Jahren darf man jedoch mit 15 € brutto rechnen. Wer sich nicht sicher ist, ob der Beruf auf lange Sicht ergriffen werden soll, kann auch erst einmal eine 1-jährige Ausbildung zur Pflegehelferin absolvieren.

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