Wirtschaft & Finanzen

Riester-Rente: Wann eignet sie sich als zusätzliche Altersvorsorge?

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Die sogenannte Riester-Rente als ergänzende Altersvorsorge wurde bereits im Jahre 2002 durch den damaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester eingeführt. Im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung sollten mit dem Vorsorgeprodukt Riester-Rente insbesondere die jüngere Generation angesprochen werden, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen und mit bereits nur kleinen monatlichen Beiträgen eine beachtliche Zusatzrente anzusparen.

Die Riester-Rente zeichnet sich insbesondere durch ein staatliches Zulagensystem aus, wobei es 3 verschiedene Arten der Zulagen geben kann. Als Grundzulage erhält jeder Versicherte 175 € im Jahr, 200 € erhalten Sparer einmalig durch einen Bonus, wenn sie eine Riester-Rente abschließen und noch keine 25 Jahre alt sind. Darüber hinaus kann eine Kinderzulage gewährt werden, welche unter anderem abhängig vom Geburtsjahr ist und von 185 bis zu 300 € jährlich beträgt.

Berechtigter Personenkreis für den Abschluss einer Riester-Rente

Die unterschiedlichen Zulagen werden nicht vom Versicherten selbst, sondern vom Versicherer jährlich beantragt und zwar bei der staatlichen Zulagenstelle für Altersvermögen. Praktischerweise sollten Versicherte dem Versicherungsunternehmen einen unterzeichneten Dauerzulagenantrag zur Verfügung stellen, sodass der Zuschuss jährlich automatisch beantragt wird. Die Beträge, welche jährlich für die Riester-Rente aufgewendet wurden, können auch steuerlich geltend gemacht werden. Grundsätzlich ist die Riester-Rente für jedermann geeignet, sowohl also für Geringverdiener als auch für Besserverdienende.

Zu den Förderberechtigten gehören insbesondere Arbeitnehmer, Azubis, pflichtversicherte Selbstständige, Richter, Soldaten, Beamte, erwerbsgeminderte oder erwerbsunfähige Personen sowie auch Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsleistungen nach Hartz IV.

Die Rendite hängt maßgeblich von der Wahl des Versicherers ab

Auch wenn bei Ehepaaren nur ein Partner Zulagenberechtigt sein sollte, kann der andere Ehepartner dennoch in den Genuss der Zulagen kommen. Individuelle Ansprüche auf eine Riester-Rente mit staatlicher Zulagenförderung sollten stets im Einzelfall und individuell geprüft werden. Die Höhe einer Förderung ist von den eingezahlten Beiträgen abhängig und deshalb auch stets individuell zu berechnen. Darüber hinaus muss ein jährlicher Mindestbeitrag von 60 € in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden, um die staatlichen Zulagen erhalten zu können.

Es ist daher beispielsweise auch für Geringverdiener oder Grundsicherungsempfänger bereits mit einem Monatsbeitrag von nur 5 Euro möglich, durch eine Riester-Rente zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Welche Beträge am Ende der Laufzeit eines Riester-Vertrages tatsächlich zur Auszahlung kommen, hängt maßgeblich auch von der Wahl der Versicherungsgesellschaft ab. Denn die Rendite ist auch bei der Riester-Rente unter anderem davon abhängig, welche Gebühren, beispielsweise im Sinne von Verwaltungs-, Abschluss-, oder Betriebskosten, bei den unterschiedlichen Versicherungskonzern anfallen.

Die Gesamtbilanz der Riester-Rente kann sich bisher durchaus sehen lassen

Da nun seit der Einführung der Riester-Rente im Jahre 2002 bereits entsprechende Erfahrungswerte vorliegen, sollten sich Interessierte an dieser Altersvorsorge am unabhängigen Produktranking orientieren und dann ihre Entscheidung für eine Versicherungsgesellschaft fällen, die sich durch eine hohe Rendite einerseits und möglichst niedrige Verwaltungskosten andererseits auszeichnet. Die Verbraucherzentralen als unabhängige Institutionen sehen die Riester-Rente in einer Gesamtbilanz als gute bis hervorragende Möglichkeit, privat fürs Alter und zusätzlich vorzusorgen.

Allen Unkenrufen zum Trotz ist die Riester-Rente damit weit besser als ihr Ruf. Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, möglichst keinen überteuerten Tarif zu wählen.

In der Auszahlphase unterliegen Zahlungen der Steuerpflicht

Beginnt die Rente, so besteht sogar die Möglichkeit, sich angespartes Kapital bis zu einer Höhe von 30 % auf einmal auszahlen zu lassen. Der Rest des angesparten Kapitals einer Riester-Rente wird dann lebenslang monatlich ausgezahlt. Falls die Riester-Rente Teil einer Betriebsrente ist, so werden Beiträge zur Kranken- sowie Pflegeversicherung fällig. Grundsätzlich sind Zahlungen aus der Riester-Rente steuerpflichtig. Im Gegenzug hat der Staat bei der Einführung aber dafür gesorgt, dass in der Ansparphase keinerlei Steuern fällig werden. Der steuerliche Zufluss an den Start hängt jeweils von den eigenen, also persönlichen Steuermerkmalen ab.

Formgebundene Riester-Produkte bringen erfahrungsgemäß höhere Renditen

Die verschiedenen Anlagemöglichkeiten in Form einer Riester-Rente sind nicht einheitlich und sollten auch stets dem eigenen Sparverhalten angepasst werden. Bei der klassischen Riester-Rente steht bereits zu Vertragsbeginn fest, wie hoch die garantierte Alterszusatzrente einmal später ausfallen wird. Diese klassische Anlage gilt jedoch als wenig renditeträchtig und kann daher nur Personen empfohlen werden, welche besonders sicherheitsorientiert sind.

Die sogenannte fondsgebundene Riester-Rente garantiert dagegen nur die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, da die Versicherungsunternehmen aber eine freie Anlagestrategie verfolgen können, fallen die tatsächlichen Auszahlungen meist weit höher aus. Auch Fondssparpläne sind für die Riester-Rente erhältlich. Diese Produkte werden jedoch nur selten gewählt, denn die erzielten Gewinne müssen höher versteuert werden, darüber hinaus müssen Anleger auch ein Depotkonto öffnen, welches ebenfalls Zusatzgebühren verursachen kann.

Versicherungsvergleich vor Vertragsabschluss empfehlenswert

Als besonders kostengünstige Variante der Riester-Rente gilt der Banksparplan. Obwohl nur noch wenige Kreditinstitute diese Form anbieten, biete diese stets einen guten Überblick über das angesparte Guthaben, allerdings bei schwankenden Zinsen. Eine weitere bekannte Form ist das sogenannte Wohn-Riestern. Hierbei kann im Zuge einer Immobilienfinanzierung die Riester-Zulage direkt in die Kredittilgung für Wohneigentum einfließen. Dabei gilt es allerdings unbedingt zu beachten, dass das Wohneigentum nur für eigene Zwecke genutzt und über einen bestimmten Zeitraum auch nicht veräußert werden darf.

Häufig werden Interessenten aufgrund der Angebotsvielfalt bei Produkten für die Riester-Rente mit zu vielen Informationen überhäuft. Spezialisierte Webseiten bieten daher sogenannte Riester-Vergleichsrechner an, um anhand der wichtigsten persönlichen Parameter mit nur wenigen Klicks das passende Versicherungsprodukt für die Riester-Rente herauszufinden.

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