Wirtschaft & Finanzen

Über alle Grenzen: So funktioniert der Cross-Border-Autoverkauf

Syda Productions/shutterstock.com

In einer eng vernetzten Welt liegt es nahe, Dinge nicht nur im eigenen Land zu kaufen. In vielen Branchen ist der Kauf von Produkten aus anderen Ländern mittlerweile ganz normal und gehört zur Tagesordnung. Der Kauf von großen Gütern wie Autos gehört noch nicht dazu. Allerdings ist es auch hier möglich, im Ausland zu kaufen oder als Vorbesitzer sein altes Auto ins Ausland weiterzuverkaufen. Dabei kommt es natürlich auf seriöse Anbieter an. Dann bietet der sogenannte Cross-Border-Verkauf einige Vorteile für Käufer und Verkäufer.

Was bedeutet Cross-Border-Verkauf?

Der Verkauf eines Autos ist immer mit einigem Aufwand verbunden. Wer als Privatperson seinen alten PKW verkaufen möchte, gibt häufig ein Inserat auf und sucht nach geeigneten Käufern. Dann wird das Auto besichtigt und Probe gefahren, sodass er potenzielle Käufer das Auto kennenlernen kann. Schon beim innerdeutschen Verkauf ist es wichtig, einen ordentlichen Kaufvertrag aufzusetzen und darin alle wichtigen Details festzuhalten. Beim Cross-Border-Verkauf kommt hinzu, einen passenden Käufer zu finden. Dabei ist das gar nicht schwer. Wer sein altes Auto verkaufen möchte und sich dabei nicht auf Interessenten aus Deutschland beschränkt, kann einfach online inserieren.

Nicht selten melden sich hier bereits Interessenten aus dem Ausland, meist aus anderen europäischen Ländern. Der Verkauf an einen internationalen Käufer ist dabei gar nicht so anders als bei einem deutschen Käufer. Denn der Kauf läuft immer nach dem Recht des Landes ab, in dem er stattfindet.

Abgrenzung zum Cross-Border-Leasing

Wesentlich bekannter als der Cross-Border-Kauf ist das Cross-Border-Leasing. Beim Leasing sind Kunde und Leasinggesellschaft in verschiedenen Ländern ansässig. Dann least der Kunde für einen verhältnismäßig günstigen Preis das Auto aus dem Ausland. In diesem Zusammenhang gibt es außerdem die Möglichkeit des „Sale and lease back“. Dabei verkauft der Kunde zunächst sein Auto an die Leasinggesellschaft und least es dann zurück. Diese Variante ist meist nicht für Privatpersonen relevant, sondern richtet sich vor allem an Unternehmen, die schnell Kapital benötigen.

Das internationale Leasing ist für Kunden oft besonders günstig, da die Leasinggesellschaften einen Steuervorteil direkt an den Leasingnehmer weitergeben. Leasingnehmer sollten allerdings vorsichtig sein, da das Finanzamt hier oft genau hinsieht und es möglicherweise zu Problemen kommen kann. Innerhalb der EU ist Cross-Border-Leasing grundsätzlich erlaubt, wenn die Mehrwertsteuerregeln des Herkunftslandes angewandt werden und der Anbieter keine Zweigstelle im Land des Leasingnehmers hat.

Darauf müssen Käufer und Verkäufer achten

Beim Cross-Border-Verkauf von Fahrzeugen ist es umso wichtiger, einen detaillierten Kaufvertrag aufzusetzen. Dieser dient als Absicherung für beide Parteien, was im Grenzverkehr besonders wichtig ist. Wenn der potenzielle Käufer aus einem anderen EU-Land stammt, ist der Verkauf relativ problemlos möglich. Der Rechtsschutz für Käufer und Verkäufer ist am größten, wenn der Cross-Border-Verkauf auf EU-Ebene stattfindet. Denn die Europäische Union hat in Sachen Verbraucherschutz wichtige Regeln aufgestellt. Allerdings gelten diese Regeln nur, wenn der Verkäufer ein zugelassener Händler ist.

Auch Privatpersonen können ihren PKW ohne Probleme innerhalb der EU verkaufen. Es ist in jedem Fall sinnvoll, sich vor Ort mit dem Käufer zu treffen und eine direkte Übergabe des Autos und des Kaufpreises zu vereinbaren. Wer sein altes Fahrzeug an einen internationalen Kunden verkauft, sollte verlangen, zunächst das Geld zu erhalten, bevor das Auto verschickt wird. PayPal ist hier ein sicherer Zahlungsdienstleister, da das Portal sowohl einen Käuferschutz als auch einen Verkäuferschutz bietet. Für Käufer ist es außerdem essenziell, die Fahrzeugpapiere vor dem Kauf zu prüfen. Dabei geht es zunächst darum, dass die Fahrzeugdokumente vollständig vorliegen, sodass das Auto am eigenen Wohnsitz zugelassen werden kann. Außerdem muss der Käufer sich vergewissern, dass alle Dokumente korrekt sind und er die Originale erhalten hat.

Das Fahrzeug selbst aus dem Ausland überführen

Wer im Ausland ein Auto kauft, muss sich Gedanken dazu machen, wie das Fahrzeug ins eigene Herkunftsland kommt. Denn genau genommen ist das Fahrzeug für diesen Weg nicht mehr zugelassen. Käufer haben hier verschiedene Optionen. Sie können das Fahrzeug entweder durch ein spezielles Unternehmen an den Zielort befördern lassen. Ist der Ort des Kaufs nicht weit vom Wohnsitz entfernt, ist es auch möglich, das Auto per Abschleppseil an einen zugelassenen PKW anzuhängen und das neue Fahrzeug so zum Wohnsitz abzuschleppen. Die dritte Möglichkeit ist, sich ein Überführungskennzeichen geben zu lassen, das Auto im Land des Kaufes zu versichern und es dann einfach selbst in das eigene Land zu fahren. Dort muss es dann natürlich ordentlich angemeldet werden.

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