Wirtschaft & Finanzen

Verbraucherschutz: Was ist Garantie, was Gewährleistung?

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Der wichtigste Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist die gesetzliche Regelung. Garantieversprechen sind freiwillig. Eine Gewährleistung ist vom Gesetzgeber als Verpflichtung des Verkäufers definiert.

Merkmale der Garantie

Bei Verkaufsartikeln steht in einem Garantieschein der Satz „Garantie von x Monaten / Jahren“. Es handelt sich dabei um eine Zusicherung des Verkäufers. Exakt verspricht er, dass der gekaufte Artikel für den genannten Zeitraum mängelfrei funktioniert. Treten während dieser Zeit Mängel auf, enthält das Versprechen der Garantie auch die Zusage einer kostenlosen Reparatur. Ist diese nicht möglich, wird der Artikel kostenlos umgetauscht. Ist ein Umtausch nicht möglich, weil beispielsweise ein Modell nicht mehr produziert wird und somit am Lager vorhanden ist, erhält der Käufer garantiert seinen Kaufpreis zurück. Ähnlich verhält es sich mit einer Garantie bei Bankgeschäften.

Allerdings stehen hier statt Umtausch- und Reparaturmöglichkeiten Bürgschaften. Der Anleger kann sich also gemäß diesem Garantieversprechen darauf verlassen, dass er im Fall wirtschaftlicher Probleme mindestens sein eingezahltes Geld zurückerhält. Sowohl bei der Garantie auf Artikel als auch der für Geldeinlagen handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Leistungsanbieters an den Leistungsnehmer. Im Unterschied dazu beschreiben Angaben ohne Gewähr eine andere, nämlich gesetzlich definierte Form der Schadensvermeidung bzw. -begrenzung.

Merkmale der Gewährleistung

Die Gewährleistung besteht zwingend für Mängel, die an einem gekauften Artikel auftauchen. Der Verkäufer muss also binnen der festgelegten Frist Reparatur oder Umtausch von Gesetzes wegen anbieten. In Deutschland und einigen EU-Ländern wurde der Zeitraum für die Gewährleistung auf zwei Jahre festgelegt. Im Unterschied zur Garantie wird die Gewährleistung stets vom Verkäufer gegeben. Vorherige Zwischenhändler sowie Hersteller sind dem Verbraucher gegenüber nicht damit belastet. Eine Möglichkeit, die Gewährleistung zu vermeiden, ist der sogenannte Haftungsausschluss. Er kann vertraglich zwischen Verkäufer und Käufer festgelegt werden.

Jedoch schließt das BGB inzwischen solche vertraglichen Vereinbarungen aus bzw. schränkt sie stark ein. Innerhalb der regulären Gewährleistung haben Käufer folgende Rechte zur Beseitigung von Mängeln der Kaufsache (beispielhafte, nicht vollständige Aufzählung):

  • Recht zum Vertragsrücktritt oder zur Minderung des Kaufpreises
  • Recht auf Schadensersatz bei bewiesenen Mängeln
  • Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung bei Mängeln oder Nachlieferung bei nicht lieferbaren Artikeln)

Bezüglich von Mängeln bestehen trotz inzwischen zahlreicher gesetzlicher Nachbesserungen immer noch Streitigkeiten. Solche lassen sich oft kostenintensiv nur über Gutachten und in kurzen Zeiträumen innerhalb der Gewährleistungsfrist klären. Daher finden Käufer mehr Sicherheit, wenn es beim Kauf sowohl die Gewährleistung als auch den Garantieschein gibt.

Fazit

Die Begriffe Garantie und Gewährleistung haben ungefähr die gleichen Inhalte. Dem Käufer wird versichert, dass sein Kaufgegenstand für einen bestimmten Zeitraum einwandfrei funktioniert. Bei der Garantie allerdings sichert der Verkäufer freiwillig das Funktionieren für den von ihm festgelegten Zeitraum zu. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt nach geltendem deutschen Recht zwei Jahre.

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