Gerade in der Urlaubszeit herrscht Hochbetrieb an deutschen Flughäfen und es kommt häufig zu Verspätung. Oft warten die Passagiere stundenlang am Gate, ohne von der Airline über die Gründe informiert zu werden. Dabei wissen viele gar nicht, dass ab einer bestimmten Dauer bestimmte Entschädigungen von der Gesellschaft verlangt werden können. Deshalb wurde hier zusammengefasst, welche Rechte man bei einer Verspätung oder Annullierung hat und wie man diese geltend machen kann.
Was tun bei einer Verspätung?
Wenn man die Information am Flughafen erhält, dass der geplante Flug sich verspätet, kann man direkt handeln. Allgemein wird hier nicht die verspätete Abflugzeit, sondern der Zeitpunkt der Landung berücksichtigt. In so einem Fall sollte man sich direkt den Grund für die Verspätung schriftlich vom Personal bestätigen lassen. Dabei ist es wichtig, sämtliche Belege über die Wartezeit aufzuheben, sodass man dies in einem Entschädigungsfall auch beweisen kann. Generell ist es sinnvoll, Ihre Rechte als Fluggast bei Compensation2Go zu prüfen.
Annullierung
Grundsätzlich hat jeder Gast einen Anspruch auf einen späteren Abflug oder alternative Beförderungsmöglichkeit, wenn der gebuchte Flug storniert wird. Zudem hat man das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und eine Erstattung für die gezahlte Leistung zu verlangen.
Wann gibt es eine Entschädigung?
Im Grunde genießen alle Passagiere innerhalb der EU einen umfangreichen Schutz durch die Fluggastrechte-Verordnung 261/2004. Laut dieser Vereinbarung erhalten Urlauber eine Entschädigung bei der Flugverspätung, wenn das Flugzeug mehr als drei Stunden später am Ziel ankommt. Dabei beschreibt die Ankunft den Zeitpunkt, in dem das Flugzeug von den Passagieren verlassen werden kann. Deshalb gilt der Anspruch nicht für Verspätungen beim Abflug, doch bei längeren Wartezeiten haben Passagiere folgende Rechte:
- Ab 2 Stunden: kostenfreie Getränke und Snacks
- Ab 3 Stunden: Versorgungsleistung und finanzielle Entschädigung
- Ab 4 Stunden: Anspruch auf Essensgutscheine
- Ab 5 Stunden: Reisenden können vom Flug zurücktreten, Tickets werden erstattet
- Abflug am nächsten Tag: Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rücktransport zum Flughafen
Wie hoch ist die Entschädigung?
Bei der Berechnung der Entschädigungssumme ist weder der Ticketpreis noch die Privat- oder Geschäftsreise relevant. Ebenso gelten für Pauschalurlauber und Individualreisende die gleichen Ansprüche:
- Kurzstrecke (bis 1.500 Kilometer): 250 € pro Person
- Mittelstrecke (1.500 – 3.500 Kilometer: 400 € pro Person
- Langstrecke (ab 3.500 Kilometer): 600 € pro Person
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Wenn die Fluggesellschaft die Ursache der Verspätung nicht beeinflussen kann, verfällt das Recht auf Entschädigung für jeden Gast. Hierzu zählen wetterbedingte Ursachen wie Schneefall oder Sturm, Streiks, Sperrung des Luftraums, Terrorwarnungen und politische Instabilität. Manchmal kommt es vor, dass außergewöhnliche Umstände von Airlines als Grund genannt werden, auch wenn die Ursache woanders liegt. Um in solchen Fällen trotzdem eine Entschädigung zu erhalten, sollte man seine Rechte von einem Flughelfer überprüfen lassen.
Welche Flughelfer kann man in Anspruch nehmen?
Wenn die Entschädigungszahlung dann wirklich verweigert wird, sollten Passagiere sich an den Rechtsschutz wenden. Durch den Abschluss einer Versicherung ist dieser Service kostenfrei. Alternativ bieten Dienstleister eine Risikoabsicherung vor Gericht an, verlangen im Erfolgsfall allerdings eine Provision von 20-30 %.
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP)
Außerdem gehören viele internationale und alle deutschen Fluggesellschaften der SÖP an, die bei Streitfällen weiterhilft. Dabei kann das außergerichtliche Schlichtungsverfahren von den betroffenen Personen kostenlos in Anspruch genommen werden. Bevor man den Antrag online einreicht, muss man allerdings versuchen, das Problem mit dem Anbieter selbst zu klären.
Wie lange sind diese Ansprüche gültig?
In der EU-Fluggastrechte-Verordnung wird keine eindeutige Frist zur Einreichung des Entschädigungsanspruchs angegeben, laut BGB verjährt der Anspruch nach drei Jahren. Dieser Zeitraum berechnet sich allerdings vom Jahresende: Wenn es beispielsweise Verspätungen auf einem Flug am 1. Oktober 2022 entstanden sind, kann bis zum 31. Dezember 2025 der Antrag eingereicht werden.
Fazit
Leider kommt es häufig vor, dass Airlines ihre Gäste bei langen Wartezeiten nur vertrösten und keine Entschädigungen zahlen. Deshalb ist es umso wichtiger, umfassend über die eigenen Rechte aufgeklärt zu sein, um in so einem Fall die Ansprüche geltend zu machen.