Wirtschaft & Finanzen

Kfz-Versicherung: Was man über Kündigung und Wechsel wissen sollte

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Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen möchte, der muss eine entsprechende Versicherung nachweisen können. Zahlreiche Versicherer werben mit unterschiedlichen Tarifen und Leistungen um Kunden. Vor allem Personen, die bereits seit vielen Jahren die gleiche Versicherung nutzen, können mit einem Wechsel möglicherweise Geld sparen oder für die gleiche Beitragshöhe deutlich bessere Leistungen erhalten. Daher lohnt sich ein prüfender Blick auf die eigene Kfz-Versicherung und die Angebote anderer Versicherungen.

Vor dem Wechsel: Neuen Anbieter finden

Bevor man seine alte Kfz-Versicherung kündigt, sollte man bereits einen neuen Anbieter gefunden haben. Hierzu lohnt sich ein genauer Vergleich verschiedener Anbieter und dabei ein Blick auf die Höhe der Beiträge und die enthaltenen Leistungen. Eine eingeschränktere Auswahl haben Personen mit negativem Eintrag bei der Schufa. Einige Versicherungen lehnen Anträge dieser Kunden ab. Damit man eine Kfz-Haftpflichtversicherung trotz negativem Schufa Eintrag abschließen kann, sollten einige Dinge beachtet werden. Hilfreich ist es, das Fahrzeug nur privat und die Versicherung nur für sich selbst zu nutzen.

Außerdem sollte bereits bei Antragsstellung angegeben werden, dass der Versicherungsbeitrag jährlich und im Voraus beglichen wird. Solche Anträge werden von Versicherungen in der Regel nicht abgelehnt. In jedem Fall sollten für den erfolgreichen Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung der Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, der aktuelle Kilometerstand und Personalausweis vorliegen.

Verschiedene Arten der Kfz-Versicherung

Gesetzlich vorgeschrieben ist für Fahrzeuge lediglich die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt im Schadensfall die Kosten des Unfallgegners, jedoch keine Kosten des Fahrzeughalters. Aufgrund des geringen Leistungsspektrums ist die Kfz-Haftpflicht besonders günstig. Höhere Beiträge fallen für eine Teilkaskoversicherung an. Sie kommt jedoch auch für Schäden am Fahrzeug durch Unwetter, Diebstahl, Marderbiss, Wildschäden, Explosion, Glasbruch und mehr auf. Die höchste Beitragssumme ist für eine Vollkaskoversicherung fällig. Hierbei werden zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung auch Schäden am eigenen Fahrzeug bei einem Unfall ohne grobe Fahrlässigkeit übernommen.

Aufgrund der Beitragshöhe lohnt sich eine Vollkaskoversicherung für neuwertige Fahrzeuge bis zu einem Alter von etwa fünf Jahren. Bei einem Totalschaden wird allerdings auch von der Vollkaskoversicherung nur der Zeitwert des Fahrzeugs ausgezahlt. Wer stattdessen den Neuwert als Versicherungssumme ausgezahlt haben möchte, der muss einen Zusatz zur Vollkaskoversicherung wählen, für den jedoch deutlich höhere Beiträge anfallen.

Alte Kfz-Versicherung kündigen

Üblicherweise kann man nur zum Ende des Vertragsjahres und mit einer Frist von vier Wochen die Kfz Versicherung kündigen und wechseln. Daher liegt der Stichtag zur Kündigung für die meisten Versicherten am 30. November. Wer eine Kündigung beabsichtigt, der sollte diese Frist daher unbedingt im Kalender notieren und nicht verpassen. Darüber hinaus besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Beiträge erhöht werden, ein Schadensfall eintritt oder das Fahrzeug nicht mehr vom Versicherten genutzt wird. In diesen Fällen ist der Abschluss einer neuen Versicherung auch zu anderen Zeiten möglich.

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