Arbeitgebende, die ihren Beschäftigten etwas zusätzlich zum Gehalt zahlen möchten, haben unterschiedliche Möglichkeiten in der Umsetzung. Bonuszahlungen oder Firmenwagen sind grundsätzlich attraktiv. Nachteilig an dieser Form der Gehaltsaufstockungen sind die steuerlichen Verpflichtungen, die sich über die Einkommensteuer oder als geldwerter Vorteil niederschlagen. Eine Alternative sind Sachbezüge, die bis zu einem Betrag von monatlich 50 € abgabenfrei die Lohnzahlung ergänzen können.
Unter https://belonio.de/benefits/sachbezug/ gibt es einen umfangreichen Überblick darüber, welche Sachbezüge als Vorteil in Frage kommen und welche Vorteile für Arbeitgebende und Beschäftigte sich aus der steuerfreien Leistung ergeben. Der Servicepartner für attraktive Sachbezüge in Form von digitalen Gutscheinen stellt ein umfassendes und gesetzeskonformes Angebot zur Verfügung. Nach Auftragserteilung können Berechtigte ihren Benefit selbstständig auswählen und über ein persönliches Konto verwalten.
Steuerfreiheit als Vorteil
Der Gesetzgeber gewährt den steuerlichen Vorteil, wenn der Sachbezug zweckgebunden ist und zum ohnehin gezahlten Lohn zur Verfügung gestellt wird. Die Obergrenze liegt aktuell bei 50 € im Monat. Bei einer Summe, die diese Grenze lediglich um einen geringfügigen Betrag überschreitet, wird der geldwerte Vorteile für die gesamte Summe fällig. Der Sachbezug kann nicht als Lohnersatzleistung gezahlt werden und darf nur an Beschäftigte weitergeben werden, die in einem Lohnverhältnis stehen. Der große Vorteil liegt darin, dass den Empfängern der volle Betrag abzugsfrei zur Verfügung steht. Für Arbeitgebende sind Sachbezüge ebenfalls frei von steuerlichen Belastungen.
Gutscheine als Sachbezug
Im Rahmen einer Gehaltserhöhung ist ein Sachbezug ein Benefit, der die Kaufkraft tatsächlich erhöhen kann, wenn er in Form von Gutscheinen ausgegeben wird. Gutscheine müssen dem Zweck dienen, Waren oder Dienstleistungen erwerben zu können. Gesetzeskonform sind daher zum Beispiel Gutscheine für Geschäfte des Einzelhandels, Tankkarten, City-Karten oder Kinogutscheine. Gutscheine für Onlineanbieter sind nur dann zulässig, wenn damit Waren und Produkte des Unternehmens gekauft werden können. Der Kauf von Kinokarten über das Internet und der Besuch des Kinos vor Ort ist zum Beispiel möglich.
Digitale Gutscheine in einer App
Arbeitgeber, die sich erkenntlich zeigen möchten, können auf ein System setzen, das garantiert gut ankommt. Beschäftigte erhalten über eine App den Zugang zu einem Anbieter, der Gutscheine seiner Partner unter einem Dach vereint. Alle Teilnehmenden suchen sich den Gutschein aus, der am besten zum Leben passt. Zum gewählten Auszahlungstag wird der Gegenwert des Sachbezugs für das gewünschte Geschäft auf dem persönlichen Konto gutgeschrieben und kann sofort verwendet werden. Ein Restguthaben bleibt erhalten.
Überschreitet der Einkauf in der Drogerie oder die Tankfüllung das vorhandene Guthaben, so kann der Restbetrag vom privaten Konto zugezahlt werden. Wird der Sachbezug in einem Monat nicht genutzt, bleibt der Wert auf dem Gutscheinkonto erhalten. Arbeitgebende haben die Wahl zwischen unterschiedlichen Angebotsvarianten. Je nach Leistung entfällt ein kleiner monatlicher Betrag, der deutlich geringer ist als die entsprechenden Sozialabgaben oder Lohnnebenkosten für eine gleichwertige Gehaltszahlung.