Gesundheit & Medizin

Unglücklich mit Teleskopprothese: Was tun?

Teleskopprothese
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Eine Teleskopprothese kann schon große Probleme bereiten und einen unglücklich machen. Manch einem verschlägt es sogar schnell die Sprache. Was gilt es, in dieser Situation zu tun?

Natürlich sollte man nicht untätig bleiben, zumal den Betroffenen auch gewisse Rechte zustehen: Weist ein Zahnersatz bestimmte Mängel auf, besteht für Patienten Anspruch auf Nachbesserung oder Neuanfertigung seitens des Zahnarztes. Ist es nicht möglich, den Mangel zu beheben, so kann die Krankenkasse durchaus ein Gutachten in Auftrag geben. Ehe die Angelegenheit letztlich vor Gericht landet, sollte möglichst alles getan werden — von der Patientenberatung bis hin zur Schlichtung.

Ursprünglich als gute Lösung gedacht: Was tun, wenn man mit der Teleskopprothese unglücklich ist?

Eigentlich ursprünglich als gute Lösung gedacht, nehmen die Probleme mit der Teleskopprothese kaum ab. Diese Art Prothese soll immer dann zum Einsatz kommen, wenn die Anzahl verbliebener Zähne sich als zu gering erweist oder der Kieferknochen für eine Implantation nicht geeignet ist — ein festsitzender Keramik-Zahnersatz kann nicht ermöglicht werden. Via Teleskopprothese können sowohl Funktion als auch Ästhetik des Gebisses in guter Qualität wiederhergestellt werden.

Normalerweise werden sämtliche noch vorhandenen Zähne wie auch Zahnstümpfe in die Teleskopprothese integriert. So lässt sich optimaler Halt erzielen. Als Vollprothese umfasst diese Teleskopprothese den kompletten Ober- und Unterkiefer. Wird die Prothese hingegen lediglich auf wenigen, noch vorhandenen Zähnen befestigt und ersetzt damit nur einen Teilbereich der ganzen Zahnreihe, so hat man es mit einer sogenannten Teilprothese zu tun.

Bei Problemen den Zahnarzt ansprechen

Grundsätzlich gilt bei Problemen mit dem Zahnersatz, zuerst den behandelnden Zahnarzt anzusprechen. Letzterem obliegt die Pflicht zur kostenlosen Nachbesserung — gegebenenfalls sogar mehrfach. Auch kann eine Neuanfertigung notwendig werden. Unter diese Regelung fallen auch Kronen. Können die Probleme durch den behandelnden Zahnarzt nicht zufriedenstellend behoben werden oder dieser sich weigert, haben Patienten die Möglichkeit, sich an ihre Krankenkasse zu wenden — letztere kann den Zahnersatz via Gutachten überprüfen lassen. Bei Bestätigung des Mangels via Gutachten besteht für Patienten Anspruch auf Nachbesserung beziehungsweise Neuanfertigung.

frau bei zahnarzt
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Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn der Zahnersatz beispielsweise als unbrauchbar identifiziert wurde oder aber wenn eine Nachbesserung als unzumutbar erscheint. Keine Frage: Ein Wechsel der Arztpraxis erscheint keinesfalls ausgeschlossen bei Unbrauchbarkeit des Zahnersatzes. Dasselbe gilt für den Fall, dass eine Nachbesserung ausgeschlossen ist oder unzumutbar für den Patienten erscheint. Gemäß Rechtsprechung gilt eine Nachbesserung dann als unzumutbar, wenn eine komplette Neuanfertigung vorzunehmen ist.

Unglücklich mit Teleskopprothese? Inanspruchnahme des Gutachterverfahrens durch Privatpatienten

Als Sonderfall gilt Zahnersatz, welcher über die Regelversorgung hinausgeht. Insbesondere bei andersartiger Versorgung via Implantaten, welche privat zu bezahlen sind, kommt eine Sondervereinbarung zum Tragen. Demnach ist es den Privatpatienten möglich, das Gutachterverfahren der Krankenkassen auch in Anspruch zu nehmen.

Im sogenannten Bundesmantelvertrag für Zahnärzte ist zu lesen, dass „die Krankenkasse in begründeten Einzelfällen bei andersartigen Versorgungen und sogenannten Mischfällen ausgeführte prothetische Leistungen innerhalb von 36 Monaten nach der definitiven Eingliederung bei vermuteten Planungs- oder Ausführungsmängeln überprüfen lassen kann. Die Gutachten erweisen sich als kostenfrei — sie verpflichten Zahnärzte gleichwohl nicht zur Nachbesserung. Dies bedeutet, dass Patienten im worst case „gezwungen sind“, Klage einzureichen.

Hilfe bei Konflikten

Eine Frage, die einen umtreibt, bezieht sich auf die Hilfe bei Konflikten. Natürlich können sich Patienten Beratung bei ihrer Krankenkasse holen. Bei Vorliegen eines Verdachts auf einen Behandlungsfehler, besteht gemäß Sozialgesetzbuch für die Kasse eine Verpflichtung zur Unterstützung ihrer Versicherten. Kommt es zu keiner Lösung bei einem Konflikt zwischen Patient und Arztpraxis, bieten sich die außergerichtlichen Schlichtungsverfahren der Zahnärztekammern an.

Der sogenannte Schlichtungsausschuss hört tatsächlich beide Seiten an — er macht einen Vorschlag, um die Auseinandersetzung einvernehmlich beizulegen, selbstverständlich abhängig davon, dass es bisher nicht zu einer Verhandlung vor Gericht kommt und damit beide Seiten einverstanden sind. Sollte eine Seite wider Erwarten dem Schlichtungsvorschlag nicht zustimmen, bleibt lediglich eine Mediation oder aber der Rechtsweg, insbesondere mit Unterstützung eines Fachanwalts für Medizinrecht.

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Gründe für das Beklagen von Teleskopprothesen

Was ist der Grund, warum Teleskopprothesen scheinbar weit mehr beklagt werden als andere zahnärztliche Arbeiten. Dies lässt sich schnell erklären: Füllungen, Inlays, Kronen wie auch Brücken mit gravierenden Mängeln nehmen die Patienten nicht so störend wahr — bleiben sie doch zunächst im Mund. Später, womöglich nach einigen Jahren, sobald die Mängel sichtbar werden, gibt es keine Garantie mehr — die Garantiezeit ist dann abgelaufen. Es kann aber auch sein, dass der Patient dies billigend in Kauf nimmt. Anders verhält es sich mit der Teleskopprothese. Hier spielt Präzision eine große Rolle — sogar im Hundertstelmillimeterbereich.

Nur dann ist es möglich, dass die Außenteleskope (jene in der Prothese) ganz leicht über die Innenteleskope (jene fest zementierten auf dem Zahn) gleiten und die Prothese sicher an einem Ort halten. Bei unpräziser Arbeit kann es vorkommen, dass die Prothese nicht sicher an ihrem eigentlichen Ort bleibt, die Teleskope nicht haften oder sich beim ersten Einsetzen verklemmen und deshalb nicht ihre Endposition erreichen. All dies ist nicht richtig und der Patient sollte so etwas keinesfalls tolerieren.

Lösungen bei locker sitzenden sowie klemmenden Teleskopprothesen

Sitzt die Telekopprothese zu locker, dann dürfte eine Neuversorgung die Lösung sein. Dabei könnten möglicherweise die Primärteleskope auf den Zähnen verbleiben. Alle nachträglichen Einarbeitungen von Hilfsmitteln stellen keine Lösung dar — eine Tolerierung von Seiten des Patienten sollte unterbleiben. Wenn die Telekopprothese klemmt, bedeutet dies natürlich auch keinen Idealzustand. Die Prothese geht dann womöglich erst gar nicht in die erforderliche Endposition.

In der Folge kommt es zu einem starken Spannungsgefühl. An dieser Stelle kann vorsichtiges Ausgummieren der Sekundärteleskope vielleicht Abhilfe schaffen. Sollte dies nicht gelingen, bleibt immerhin noch die Neuversorgung. Ein ursprünglich sicherlich nicht gedachter Schritt. Nebenbei bemerkt: Als die besten Teleskope gelten die Galvanoteleskope. Letztere nutzen aber nicht viele. Sollten sich diese nach etwa zehn bis fünfzehn Jahren etwas lockern, braucht man diese Prothese lediglich eine Nacht ins Galvanobad hängen. Danach haftet sie wieder.

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