Wirtschaft & Finanzen

GmbH Liquidation: Das sollte man darüber wissen

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Wirtschaftliche Missstände eines Unternehmens führen häufig dazu, dass eine Insolvenz in Betracht gezogen wird. Diese ist jedoch nicht immer erforderlich. In einigen Fällen ist eine GmbH Liquidation eine mögliche Alternative. Was man über die GmbH Liquidation wissen muss und wann sie in Frage kommt, das lässt sich hier nachlesen.

Was ist eine GmbH Liquidation?

Gerät ein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten, bestehen für die Gesellschafter unterschiedliche Handlungsspielräume. Möglicherweise ist ein Verkauf der GmbH an Investoren sinnvoll und möglich. Das trifft jedoch nur auf wenige Unternehmen zu, die das Interesse von Investoren wecken können. Besteht keinerlei Vermögen mehr, ist auch eine Löschung der GmbH denkbar. Andernfalls kann eine GmbH Liquidation bevor die Firma insolvent ist durchgeführt werden. Bei einer solchen Liquidation wird nach § 72 das Gesellschaftsvermögen an alle Gesellschafter verteilt. Hierfür sind so genannte Liquidatoren zuständig, welche die GmbH zudem nach außen vertreten.

Wann ist die Liquidation einer GmbH möglich?

In Frage kommt eine GmbH Liquidation dann, wenn die Gesellschafter diese beschließen. Hierzu muss mindestens eine Dreiviertel-Mehrheit bei der Abstimmung erreicht werden. Außerdem kann eine Liquidation zum Beispiel dann durchgeführt werden, wenn die Gesellschaft zeitlich befristet war, ein gerichtliches Urteil vorliegt oder eine Insolvenz wegen mangelnder Masse abgewiesen wurde. Unabhängig vom Anlass einer GmbH Liquidation müssen Liquidatoren bestimmt werden. Außerdem ist der Auflösungsbeschluss in notariell beglaubigter Form beim zuständigen Registergericht einzureichen.

Was ist das Sperrjahr?

Im Rahmen einer GmbH Liquidation ist zu beachten, dass es ein so genanntes Sperrjahr gibt. Während dieses Jahres haben Gläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungen geltend zu machen. Das Sperrjahr beginnt mit dem Tag des Gläubigeraufrufs der GmbH im elektronischen Bundesanzeiger. Während der einjährigen Frist ist es nicht zulässig, dass Ausschüttungen an die Gesellschafter erfolgen. Gerade im Hinblick auf das Sperrjahr ist Rechtssicherheit bei allen eingeleiteten Schritten enorm wichtig. Hierzu greifen Unternehmen nicht selten auf professionelle Berater zurück.

Diese sollten jedoch bereits bei der Entscheidungsfindung mit einbezogen werden. Möglicherweise können sie einem Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage auch alternative Wege zur Liquidation aufzeigen. Ist das nicht möglich, begleiten externe Berater die GmbH durch den Prozess der Liquidation.

Nach dem Sperrjahr: Die Löschung der GmbH

Sollte nach Ablauf des Sperrjahres Vermögen vorhanden sein, darf dieses im Anschluss an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Außerdem erstellen die Liquidatoren jetzt eine Schlussrechnung. Sie müssen außerdem die Löschung der GmbH im Handelsregister anmelden. Eine solche GmbH Liquidation ist immer mit Kosten verbunden, deren Höhe sich auf mindestens 3.000 Euro beläuft. Gerade wenn eigentlich kein Vermögen in der GmbH mehr vorhanden ist, handelt es sich dabei um eine unangenehme finanzielle Belastung. Aus diesem Grund ist die frühzeitige Prüfung von Alternativen zur GmbH Liquidation durch externe Berater immer sinnvoll.

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