Familie & Kinder

Schulbegleitung: Die Schulassistenz für Kinder mit einer Behinderung

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Gemeinsames Lernen ist das Ziel von Inklusion im Klassenraum. Kinder mit und ohne Beeinträchtigung werden gemeinsam unterrichtet. Für diesen wertvollen pädagogischen Ansatz wurden Konzepte entwickelt, die Kindern mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung einen barrierefreien Zugang zum Unterricht in einer Regelschule ermöglichen.

Eine Schulbegleitung ist vergleichbar mit einer Assistenz, die Kinder durch die Unterrichtsstunden begleitet, bei sozialen Kontakten unterstützt und die Kommunikation mit den Lehrkräften übernimmt. Schulbegleitungen sind ein wichtiger Teil der gelebten Integration. Sie unterstützen ein Kind mit Beeinträchtigung während des Schulbesuchs und schenken die Chance auf eine gleichberechtigte Bildung.

Aufgaben einer Schulbegleitung

Eine Schulbegleitung schafft einen vertrauensvollen Rahmen, in dem Kinder und Jugendliche selbstständig lernen können. Dazu gehört die Begleitung in den Klassenraum, auf den Schulhof und in die Sportstätten. Welche Aufgaben eine Assistenz übernimmt, hängt stark von der Form der Beeinträchtigung der Lernenden ab. Bei einem eingeschränkten Sehvermögen kann die Unterstützung bei der Anwendung von Arbeitsmaterial wichtig sein. Schulbegleitungen unterstützen in der Organisation und in der schriftlichen sowie mündlichen Mitarbeit im Unterricht. Sie reichen Bücher, Stifte und andere Materialien und entwickeln gemeinsam mit den Lernenden ein passendes Ordnungssystem.

Dazu können einzelne pflegerische Tätigkeiten kommen. Eine Hilfe beim Umkleiden vor dem Sport oder beim Toilettengang. Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung benötigen in unüberschaubaren Momenten eine vertrauensvolle Person an ihrer Seite. Jemand, der im passenden Moment beruhigt und in aufwühlenden Situationen für Entspannung sorgt. Schulbegleitungen unterstützen durch eine kontinuierliche und liebevolle Präsenz die Entwicklung von Selbstvertrauen. Lob und Bestätigung gehören genauso dazu wie die Unterstützung in der Interaktion mit den Mitschüler:innen. Die tatsächliche Aufgabenverteilung ist von den individuellen Bedürfnissen der Lernenden und den Anforderungen des Unterrichts abhängig.

Welche Voraussetzungen müssen Schulbegleitungen mitbringen?

Schulbegleitungen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Soziales Engagement und die Bereitschaft, Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung im Schulalltag zu begleiten, sind wichtige Voraussetzungen. Die Schulassistenz ist ausgesprochen gut für junge Menschen geeignet, die sich zwischen Schulabschluss und Studium oder Ausbildung orientieren möchten. Angehende Studierende im Bereich der sozialen Arbeit können hier erste Erfahrungen sammeln und noch einmal überprüfen, ob sich die zukünftige Tätigkeit richtig anfühlt. Die Aufgabe der Schulbegleitung steht allen Menschen offen, die sich eine wichtige berufliche Aufgabe mit wertvollem Inhalt und gesellschaftlichem Mehrwert wünschen.

Arbeitszeit und Gehalt von Schulbegleitungen

Der Einsatzort von Schulbegleitungen ist immer in einer Schule. Die Arbeitszeiten liegen daher immer in der Unterrichtszeit am Vormittag. Je nach Schulform kann die Zeit leicht variieren. In den Ferien, an Wochenenden und Feiertagen haben Schulbegleitungen frei. Für diese Zeit erhalten Schulbegleitungen weiterhin ihr Gehalt, das sich nach den vertraglich festgelegten Stunden richtet. Die Stelle der Schulbegleitung kann in Vollzeit ausgeführt werden und ist auch für Arbeitsmodelle mit geringerer Stundenzahl geeignet.

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