Wirtschaft & Finanzen

Worauf sollte man als Online-Shop-Betreiber bei der Verpackung achten?

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Die Verpackung ist das Erste, was Kunden in den Händen halten, wenn sie Ware aus einem Onlinegeschäft erhalten. Eine entsprechend hohe Bedeutung haben Erscheinungsbild und Material der Verpackung.

Der erste Eindruck

Die Verpackung vermittelt dem Empfänger ein bestimmtes Gefühl, bereits bevor er das bestellte Produkt ausgepackt. Deswegen ist es wichtig, sowohl praktische als auch kreative Lösungen zu finden. Für den ersten Eindruck gibt es auch bei der Art der Verpackung keine zweite Chance!

Richtige Größe auswählen

Niemand möchte ein riesiges Paket aufmachen, indem sich unten ein kleiner Gegenstand befindet – das bedeutet eine Menge Verpackungsmüll. Außerdem verliert ein Produkt dadurch an Wirkung, weil es unbedeutender und kleiner aussieht. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Ware im zu großen Paket herumrutschen, im schlimmsten Fall sogar beschädigt werden kann.

Material

Ein stabiler Karton besteht aus Pappe oder Wellpappe und hält auch kleinen Stößen und Nässe stand. Bevor man ein Paket versendet, sollte man einen Testkarton unter die Lupe nehmen. Dazu gehört, dass man ihn (ohne Produkt!) fallen lässt und unter die Dusche stellt. Weist der Karton danach nur kleine oder gar keine Beschädigungen auf und ist im Inneren trocken geblieben? Dann kann er bedenkenlos auf Reisen gehen. Für die Wahl des passenden Materials ist auch die Art der Produkte entscheidend. Besonders zerbrechliche Gegenstände müssen eine stabile Verpackung aufweisen. Kleine und große Produkte werden durch die Luftpolstertasche für den Versand bestmöglich geschützt.

Polstermaterial

Polstermaterial dient dazu, die Ware zusätzlich vor Stößen zu schützen, verhindert ein Herumrutschen im Karton und wird im besten Falle vom Kunden wiederverwendet. Geeignetes Material sind Luftpolsterfolien, recyclebares Papier und Schaumstoffkügelchen. Besonders umweltfreundlich ist Zeitungspapier. Je nach Art des Produkts ist mehr oder weniger Füllmaterial nötig. Die Ware darf in keinem Fall beschädigt beim Kunden ankommen.

Originalität

Damit Kunden den Onlineshop in guter Erinnerung behalten, können Versandkartons oder Klebebänder mit dem eigenen Logo bedruckt werden. Die Kunden sehen so auf den ersten Blick, von wem der Karton stammt. Da ein Paket oft lange Wege zurücklegt und von mehreren Personen in den Händen gehalten wird, dient der Druck gleichzeitig als Außenwerbung.

Einfache Handhabung

Um ein unkompliziertes Einkaufserlebnis abzurunden, müssen Kartons einfach zu öffnen sein. Es eignen sich Verpackungen mit Einstecklasche und selbstklebendem Klebeband, welches mit einer Schere aufgeschlitzt werden kann. Das Paket muss so gut verschlossen sein, dass unterwegs nichts herausfällt. Dennoch dürfen Kunden nicht ewig mit dem Öffnen beschäftigt sein, da dies zu Frust und im schlimmsten Fall zur Beschädigung der Ware führen kann.

Geeigneter Rücksendekarton

Besonders kundenfreundlich ist ein Karton, welcher bei einer Reklamation wiederverwendet werden kann. Der Kunde spart Material, was auch der Umwelt zugutekommt. Die Verpackung sollte also nach dem Öffnen nicht so kaputt sein, dass man sie nur noch wegschmeißen kann. Bei Verweigerung der Reklamation können Kunden verärgert sein und zur Konkurrenz wechseln.

Rechnungen und Rücksendeschein

Liegen Rechnungspapiere und Rücksendeschein ganz oben, wirkt das ernüchternd. Wer ein Paket erhält, ist in der Regel froh, die Ware auspacken zu können – und möchte nicht zuerst an die Kosten erinnert werden. Es ist besser, die Papiere unter der Ware zu platzieren.

Gesetzliche Bestimmungen beachten

Jeder, der Pakete in Deutschland erstmalig in Umlauf bringt, muss sich an das Verpackungsgesetz halten. Dieses dient dem umweltschonenden Recycling von Versandmaterialien. Es umfasst drei Pflichten:

  • Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister
  • Anmeldung der jeweiligen Verpackungsmengen bei einem dualen System, um diese zu lizenzieren
  • Meldung der lizenzierten Verpackungsmengen und das gewählte duale System bei der ZSVR

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Online-Marktplätze Händler und Händlerinnen auf die Erfüllung der Pflichten überprüfen. Fulfillment-Dienstleister haben einen Systembeteiligungsnachweis zu erbringen, weil sie nicht mehr selbst den Pflichten des Verpackungsgesetzes unterliegen.

Fazit

Mit der Verpackung präsentiert sich der Onlineshop beim Kunden. Deswegen sollten Shopbetreiber darauf achten, dass sich die Ware in passenden Verpackungen befindet, welche originell gestaltet noch besser ankommen.

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