Wirtschaft & Finanzen

Liquidität in der Corona-Krise: Tipps für Unternehmen

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Zahlreiche Branchen sind von der Corona-Krise betroffen und verzeichnen zum Teil massive Umsatzeinbrüche. Von den Geschäftsführern ist ein gutes Liquiditätsmanagement gefragt, um den Betrieb sicher durch die Krise zu führen. Von staatlicher Unterstützung über Kostenreduzierung bis zum Verkauf offener Forderungen – wir haben 7 Tipps für Unternehmen, wie sie die Liquidität während der Corona-Krise sichern können:

  1. Überblick verschaffen
  2. Kurzarbeit
  3. Staatliche Hilfen
  4. Fördergelder beantragen
  5. Stundungen prüfen
  6. Kosten senken
  7. Offene Forderungen verkaufen

1. Überblick verschaffen

Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig ein effektives Cashflow-Management für Unternehmen jeder Größe ist. Daher steht am Anfang der Krisenbewältigung eine Bestandsaufnahme über diese Punkte:

  • Wie ist der aktuelle Cashflow?
  • Welche offenen Forderungen bestehen und wann ist mit den Zahlungseingängen zu rechnen?
  • Welche Reserven sind auf den Bankkonten und im Lager vorhanden?
  • Welche eigenen Rechnungen müssen demnächst bezahlt werden?

Die Planung der Zahlen sollte möglichst realistisch erfolgen. Experten empfehlen dazu die Erstellung von verschiedenen Szenarien über den Istzustand und die Rückkehr zum Normalzustand ohne Einschränkungen durch Corona.

2. Kurzarbeit

Mit Beginn der Krise hat die Bundesregierung eine Vereinfachung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die nachfolgenden Regelungen gelten weiterhin bis zum 31. Dezember 2021, wenn ein Unternehmen spätestens für den Monat Juni 2021 erstmalig Kurzarbeit anmeldet:

  • mindestens 10 % der Beschäftigten müssen einen Entgeltausfall von mindestens 10 % haben
  • Überstunden und positive Zeitguthaben müssen vor Beantragung des Kurzarbeitergeldes abgebaut werden

3. Staatliche Hilfen

Der Staat unterstützte und unterstützt die Betriebe in Deutschland durch diese Hilfsmaßnahmen:

  • Überbrückungshilfe I: Ende der Antragsfrist am 30. November 2020
  • Überbrückungshilfe II: Antragsfrist am 31. März 2021 beendet, Änderungsanträge bis 31. Mai 2021 möglich
  • Überbrückungshilfe III: Antragsfrist endet am 31. August 2021
  • Novemberhilfe und Dezemberhilfe: Ende der Antragsfrist am 30. April 2021, Änderungsanträge bis 30. Juni 2021 möglich. Die IBAN des Begünstigten kann bis zum 31. Juli 2021 korrigiert werden.
  • Neustarthilfe für Soloselbstständige: Die Antragsfrist für den einmaligen Antrag läuft am 31. August 2021 ab.
  • Programm Neustart Kultur für die Bereiche Medien und Kultur mit dem Antragszeitraum 01.02.2021–31.05.2021
  • Sonderfonds für Kulturveranstaltungen ab 1. Juli 2021 für Veranstaltungen bis zu 500 Personen und ab 1. August 2021 für größere Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen

Die Antragsteller müssen beachten, dass die Auszahlung der Überbrückungshilfen und Hilfsgelder mit bestimmten Auflagen und Bedingungen verbunden ist. Wenn ein Unternehmen die staatliche Unterstützung zu Unrecht erhalten hat, muss das Geld wieder zurückgezahlt werden.

4. Fördergelder beantragen

Die staatlichen Hilfen umfassen unter anderem auch diese Fördergelder zur Sicherung der Liquidität:

  • KfW-Kredit für Unternehmen
  • KfW-Schnellkredite für den Mittelstand sowie für Soloselbstständige und kleine Unternehmen
  • Wagniskapitalfonds für Start-ups
  • Kleinbeihilfen für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen
  • Garantien und Bürgschaften über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Ansprechpartner zur Beantragung der Kredite und der Fördergelder sind die Hausbank und der Steuerberater. Hier erhalten Unternehmer Hilfe bei der Antragstellung und bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen.

5. Stundungen prüfen

Einige Unternehmen haben zu Beginn der Corona-Krise mit dem Vermieter für die Geschäftsräume gesprochen und konnten eine Stundung der Miete vereinbaren. Auch Stundungen der Krankenkassenbeiträge, Kreditraten und von Steuerzahlungen waren möglich. Diese Maßnahmen stellen aber nur eine vorübergehende Lösung bei einem Liquiditätsengpass dar. Die Unternehmen müssen beachten, dass die einzelnen Beträge nach Ablauf der Stundungsfrist nachgezahlt werden müssen.

Daher sollten die Summen im Liquiditätsplan berücksichtigt und bei steigenden Umsätzen zurückgelegt werden. Wenn absehbar ist, dass eine Ansparung nicht möglich ist, sollte sich der Unternehmer stattdessen für Kosteneinsparungen oder alternative Finanzierungsmöglichkeiten entscheiden.

6. Kosten senken

Ein Betrieb kann auf unterschiedliche Arten die laufenden Kosten senken, um die Liquidität zu steigern und den Fortbestand der Firma zu sichern:

  • Einkäufe reduzieren oder preiswertere Lieferanten suchen
  • Geschäftsräume oder Produktionsstätte verkleinern, um Miete zu sparen
  • Kredite umfinanzieren, um weniger Zinsen zu zahlen
  • geplante Investitionen verschieben
  • Leasing statt Eigentum
  • Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken oder entlassen

Sprechen Sie mit Ihren Lieferanten, dem Vermieter und der Bank, ob eine Neugestaltung der Verträge Kosten einsparen kann. Verschieben Sie geplante Investitionen, um das Geld im Betrieb zu behalten. Wenn der Kauf einer Maschine, eines Computers oder eines Fahrzeugs wichtig für den weiteren Geschäftsbetrieb ist, können Sie Leasing statt eines Kaufvertrages prüfen. Sie mieten das benötigte Anlagegut von einer Leasinggesellschaft oder direkt vom Hersteller und zahlen dafür eine monatliche oder vierteljährliche Gebühr.

Nach Ablauf der Leasingzeit können Sie das geleaste Objekt zu einem vorher vereinbarten Preis kaufen oder Sie geben es an den Leasinggeber zurück. Das spart hohe Anschaffungskosten und verschafft Ihnen mehr Liquidität. Wenn Sie Lohnkosten sparen möchten, können Sie die Buchhaltung outsourcen. Das geht besonders einfach im Rahmen von Full Service Factoring, bei dem Sie offene Forderungen an einen Factoringanbieter verkaufen.

7. Offene Forderungen verkaufen

Offene Forderungen belasten die Liquidität und beinhalten das Risiko eines Forderungsausfalls. Zahlreiche Unternehmen verkaufen daher offene Rechnungen mit Zahlungsziel an einen Factoringanbieter. Der Factor zahlt sofort circa 80 % des Rechnungsbetrages aus und überweist den Restbetrag bei Fälligkeit der Rechnung. Wenn Sie einen Vertrag über Full Service Factoring abschließen, übernimmt das Factoringunternehmen außerdem das Ausfallrisiko sowie die Debitorenbuchhaltung. Der Forderungsverkauf stärkt daher die Liquidität und senkt gleichzeitig die Lohnkosten.

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